Ich bin rechtlich verpflichtet zu erwähnen, dass folgende Darstellungen weder zu einer Selbstdiagnose noch zu einer Selbsttherapie anleiten sollen.. Ich bin kein Arzt, kein Heilpraktiker, kein psychologischer Psychotherapeut.
Im Folgenden geht es darum aufzuzeigen, dass in religiösen Ängsten auch psychiatrische Krankheitsanteile enthalten sein können, dass
alle psychiatrischen Erkrankungen auch religiös eingefärbt sein können. Lange Zeit konnte die Psychiatrie mit Religion nichts anfangen, erst in jüngerer Zeit entstehen langsam und vorsichtig differenziertere Betrachtungsweisen.
Das amerikanische Diagnose-Schema DSM, das neben dem Diagnose-Schema der WHO, ICD, international verwendet wird, trägt dem nach langer wissenschaftlicher Auseinandersetzung Rechnung, indem 1996 im DSM IV die Diagnose-Codierung: V62.89: „Religiöses oder spirituelles Problem“, aufgenommen wurde, die auch in die aktuellste Version DSM V übernommen wurde.
Diese Codierung kann hinter jeder psychiatrischen Erkrankung gesetzt werden.
Ein äquivalentes Pendant in der ICD 10 gibt es nicht, sondern nur den sehr allgemein formulierten Faktor für ein Gesundheitsrisiko Z65.8:
„Sonstige näher bezeichnete Probleme mit Bezug auf psychosoziale Umstände.“
Diese psychosozialen Umstände können dann eben problematische, religiöse Umstände sein.
Die neue ICD 11 wird expliziter: Es gibt den religösen Wahn (MB26.08) und den Schuldwahn (MB26.06), der z. B. unverhältnismäßige Konsequenzen für eine angebliche Sünde beinhaltet. Beide sind aber symptomatischerweise (vgl. oben) nicht bei den psychiatrischen Hauptkrankheiten gelistet wie z. B. bei wahnhafter Störung (6A24), sondern unter: Symptome und klinische Befunde anderensort nicht klassifiziert (21). Ebenfalls neu: Überwertige Ideen (MB26.6), also nicht-wahnhafte, aber übertriebene Ideen z. B. religiöser Konzepte.